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Die
Irren-Offensive Nr. 13
Es gibt keine "psychische Krankheit", nur Rufmord verbrämt als "Diagnose" |
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Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenkonvention mit dem Berliner Psych-KG. Stellungnahmen zum Rechtsgutachten von Prof. Degener, Prof. Narr, Prof. Rohrmann |
Herausgeber und Redaktion:
Plenum des Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel: (030) 291 1001Wir betreuen auch die Internet Homepage des Psychiatrie - Erfahrenen Informations-Netz:
Psychiatrie-Erfahrene Informations-Netz mit vielen LinksIn Berlin-Friedrichshain haben zwei Vereine ihren gemeinsamen Treffpunkt gefunden:
Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
der im Sommer 1995 von einigen Mitgliedern des Bundes-verbandes Psychiatrie-Erfahrener, Mitgliedern der Irren-Offensive und bislang unorganisierten Betroffenen gegründet wurde.
Die Irren-Offensive e. V. 1980 gegründet und erste selbstbe-stimmte und antipsychiatrische Initiative ehemaliger Psychiatrie-Insassen.
Diesen Begegnungsort benennen wir nach Werner Fuß, einem bedeutenden Mitbegründer der Irren-Offensive, verstorben 1995.Bestellung gegen Vorkasse von 3,50 Euro auf das Konto der Irren-Offensive e.V.:
Konto-Nr.: 4008 078 900
GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ: 430 609 67
Zweck: Kennwort Nr. 13 und Angabe der Lieferanschrift und zusätzlich hier per E-Mail bestellen:
Impressum: Irren-Offensive e.V., im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,
E-Mail:Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 7067 Nz
Verantwortlich im Sinne des TDG ist Hartmut Seiffarth
Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie
Eine kritische BetrachtungForschungsarbeit von Alice Halmi über die Kontinuitäten der Psychiatrie und ihre Ideologie: Von der traditionellen Psychiatrie über die NS- Psychiatrie bis zur modernen Zwangspsychiatrie und biologistischen Ansätzen heute. Mit einer Fallstudie über Karl Bonhoeffer unter Einbeziehung seiner zeitgenössischen KritikerInnen und VerehrerInnen.
Wie skrupellos das Landgericht (LG) Hannover jahrelange schwerste Folterungen durch gewaltsame Injektionen von bewußtseinverändernden Drogen versuchte zu decken, beweisen die hier domumentierten Beschlüsse des OLG Celle. In beispiellos zu nennender Weise wurde vom LG Hannover... mehr
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
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www.die-bpe.de29. März 2007
Presseerklärung:
Die UN Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden
Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006 verabschiedete "Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities"1 von der deutschen Regierung paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention und deren politische Implikationen diskutiert wird, um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen der Convention zu unterlassen.
Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht, muss vor allem die systematische und flächendeckende Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen - Zwangseinweisung und Zwangbehandlung - sowie willkürliche Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte, der Menschen werden, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Diese "Diagnosen" werden in der Convention mit dem Begriff "Behinderung" bezeichnet (Artikel 1, Abs. 2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen,… [Fett hinzugefügt]
Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): "Diskriminierung auf Grund einer Behinderung" bezeichnet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung auf Grund einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.
Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen Sonderregelungen eine "Behinderung" zum Kriterium haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und § 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn sie widersprechen der Convention.
Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden Staat in Artikel 12 dazu:
Gleichberechtigte Anerkennung als rechtsfähige Person
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte Menschen überall das Recht haben, als rechtsfähige Person anerkannt zu werden.
2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Geschäftsfähigkeit genießen.Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung" genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden werden und kann auch nicht mehr zynisch als "Schutz" und zum angeblichen "Wohl" der Betroffenen ausgegeben und legitimiert werden. Es muss also der § 1896 Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem Jahr 2004 geändert werden: "Gegen den erklärten Willen2 des Volljährigen darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung aufrechterhalten werden."
Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag gegeben.
Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird: rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden.
Eine Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze würde die Convention zu einer zynischen Karikatur machen: Die Convention würde zu einem zusätzlichen Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument psychiatrischer Gewalt werden.
Sie würde zu einem Teil des Problems anstatt zu seiner Lösung beizutragen.
1. Originaltext der Convention: http://untreaty.un.org/English/notpubl/IV_15_english.pdf
Deutsche Arbeits-Übersetzung:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/uebereinkommen-ueber-die-rechte-behinderter-
menschen,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf2. Der "erklärte Wille" als nicht weiter qualifizierte Willensäußerung entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen "natürlichen Willen"
An
alle Abgeordneten des Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Dienstag, 29. März 2005
Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,
nach einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2003 soll nun die Patientenverfügung gesetzlich so verankert werden, dass Würde und damit einhergehende Selbstbestimmung in allen menschlichen Lebensphasen geachtet werden.Irren-Offensive e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Tel.: 030-291 1001 Fax: 030-782 8947
www.antipsychiatrie.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW
Gußstahlstr. 33, 44793 Bochum
Tel.: 0234-640 5102
Matthias.Seibt@ruhr-uni-bochum.de
www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Rheinland-Pfalz e.V.
Gratianstraße 7, 54294 Trier
Tel/Fax: 0651-1707967
F.J.Wagner@gmx.net
www.lvpe-rlp.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Saar e.V.
Bismarckstraße 106a, 66121 Saarbrücken
Tel/Fax.: 0681-906 7769
lvpesaar@gmx.deDiese grundgesetzliche Forderung kann nur erfüllt werden, wenn
a) die Patienten-Verfügung auch in nichttödlichen Krankheits-Phasen uneingeschränkt gilt.b) die Rechtsverbindlichkeit der Verfügung gewährleistet wird: Betreuer wie Bevollmächtigte müssen an den schriftlich erklärten Willen gebunden sein.
c) der im Referentenentwurf der Justizministerin vorgeschlagene § 1904 (4) wortwörtlich erhalten bleibt :
"Ein Bevollmächtigter kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maßnahmen nur einwilligen, sie verweigern oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt ist. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich."Eine medizinische Behandlung gegen den erklärten Willen ist eine körperverletzende Zwangsbehandlung und mit den Menschenrechten unvereinbar. Als einziger Ausnahme dürfen bei ansteckenden Seuchen Internierungen vorgenommen werden, aber auch dann nur in sehr restriktiven Grenzen, wie die HIV Diskussion gezeigt hat. Zwangsbehandlung - nicht nur Internierung - ist aber auch dann mit den Menschenrechten unvereinbar. Die Diskussion über die Patientenverfügung wird an zwei Punkten lebhaft geführt: selbstverständlich muss der vorher erklärte Wil le auf Unterlassung medizinischer Behandlung in nichttödlichen Krankheitsphasen gelten, wenn anerkannt wird, dass er in tödlichen Phasen gelten soll. Bei der Unterlassung von medizinischer Behandlung muss unterschieden werden, auf wessen Wunsch sie geschieht: Wird sie vom Betroffenen entweder unmittelbar oder bei Nichtäußerungsfähigkeit durch vorherige Erklärung gewünscht, so kann dies auch in einem Sterbeprozess keine passive Sterbehilfe genannt werden, weil die Person an der Krankheit und eben nicht der unterlassenen Hilfeleistung verstirbt. Es handelt sich dann um einen von der betroffenen Person erwünschten Sterbeprozess, der mit dem menschlichen Grundrecht eines Erwachsenen auf seinen eigenen Körper und damit auch auf bestrafungsfreie Selbsttötung (bzw. dessen Versuch) einhergeht. Passive Sterbehilfe bzw. unterlassene Hilfeleistung liegt nur dann vor, wenn die Hilfe zwar erwünscht, aber nicht gewährt, bzw. unterlassen wird. Sie ist und bleibt - und das muss auch so bleiben - wie aktive Sterbehilfe bzw. die Tötung auf Verlangen strafrechtlich sanktioniert.
In diesem Zusammenhang in Deutschland von Euthanasie zu reden, ist eine Verhöhnung der Opfer des systematischen ärztlichen Massenmordes zwischen 1939 und 1948, der der Prototyp für die nachfolgende systematische Vernichtung der europäischen Juden, Roma und Sinti war. Denn der NS-Euphemismus "Euthanasie" unterstellt, der Mord sei auf Verlangen der Opfer erfolgt. Wenn Kritiker der Patientenverfügung also dieses Wort für ärztlichen Massenmord gegen jene verwenden, die Patienten vor ärztlichen Zwangsmaßnahmen verteidigen wollen, dann entlarvt sich nur deren eigene perfide Argumentation.
Durch die geplante Gesetzgebung zur Patientenverfügung sollte eine Selbstverständlichkeit in Gesetzesform gegossen werden: Das alleinige Verfügungsrecht eines erwachsenen Menschen über seinen eigenen Körper und die Beschneidung der ärztlichen (All)macht auf ein dem Arzt-Patient-Verhältnis angemessenes Mass, das stets die Selbstbestimmung des Patienten gewährleistet, sie also zu keinem Zeitpunkt in Frage stellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Matthias Seibt
gez. Franz-Josef Wagner
gez. Daniela Schmitt
gez. Christian Pukowsky
gez. Jörg Heinz
gez. René TalbotGeschichtsfälschung im Hygiene - Museum:
Verleugnung der über 20.000 Mordopfer von 1945-49
Die Irren feiern ihren Sieg - Berichte in der Presse:
Die Tageszeitung vom 20. 12. 2005 / Neues Deutschland - 25. 11. 2005
Seit dem 1.1.´99 gibt es eine rechtswirksame Möglichkeit, der psychiatrischen Gewalt die Stirn zu bieten: die Vorsorgevollmacht.
hier anklicken
Um einen entsprechenden Vertrag ergänzt, schlägt sie der psychiatrischen Profession die richterlich legalisierte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung aus der Hand. Wie das praktisch geht, hier anklicken
Vorsorgevollmacht zentral bei der Bundesnotarkammer registrieren
Rechtsberatung im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Raum 1102 zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht von einem Rechtsanwalt
jeden 3 ten Mittwoch im Monat von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr (Juli und August Sommerpause)
Die Kosten einer Erstberatung werden notfalls vom Werner-Fuß-Zentrum getragen.Sozialhilfeempfänger und Ratsuchende mit niedrigen Einkommen werden gebeten, vom Amtsgericht einen Beratungsschein mitzubringen. Gegebenenfalls hilft die Rechtsschutzversicherungs Nummer.
ab 1.7.2005 kann jedes "medizinisch"/psychiatrische Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu einer irreführend "Betreuung" genannten Entmündigung verwendet werden!
Zu solchen Begutachtungen evtl. zwar hingehen aber absolut eisern schweigen und stattdessen einen befreundeten Zeugen den Grund erklären und das Schweigen eidesstattlich bestätigen lassen.
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Protest
gegen geplantes Betreuungsbehördengesetz Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V Brief
an alle Freitag, 26. Mai 2006 Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r, mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am 10.3.2006 noch einmal versucht hat, eine Gesetzesnovelle zum Betreuungsrecht durchzusetzen, die mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Genau wie beim Versuch, die ambulante Zwangsbehandlung (per geplantem § 1906a BGB) mit einem Überraschungscoup ohne jede Diskussion durch die Gesetzgebung zu peitschen, soll diesmal der Charakter der Betreuungsbehörde durch eine Änderung des Artikel 1, § 8 des Betreuungsbehördengesetzes völlig geändert werden, indem dort ein neuer Absatz 2 hinzugefügt wird.Ohne Wissen des Betroffenen - geschweige denn seine Zustimmung - soll diese Behörde nun ermächtigt werden, dessen gesamtes Umfeld auszukundschaften, Ermittlungen anzustellen und Daten zu erheben. Als fadenscheiniger Vorwand soll dienen, dass das Urteil eines Vormundschaftsrichters, einen Betroffenen durch eine sogenannte "Betreuung" umfassend zu entmündigen und zu dem Verwaltungsgegenstand eines Vormunds zu machen, weil er angeblich nicht mehr für sich selbst sprechen kann, ins Verfahren selbst vorverlagert wird. Damit soll dem Betroffenen gleich von vornherein jede Möglichkeit genommen werden, sich zu wehren, denn die Ermittlungen gegen ihn sollen nun im geheimen von der Betreuungsbehörde geführt werden können. Dieser
Zynismus ist aufs bösartigste GEGEN das Wohl der Betroffenen
gerichtet und erinnert fatal an die Methoden einer Geheimpolizei in
totalitären Staaten - jede psychiatrische Verleumdungs-Diagnose
wird dafür hinreichend sein. Wir
fordern Sie auf, dieses Gesetzesvorhaben, das jetzt mit der Bundestagsdrucksache
Nr.16/1339 vorliegt, ersatzlos und für immer fallen zu lassen.
Es ist zutiefst totalitär, menschenverachtend und unvereinbar mit
dem Grundgesetz. Mit
freundlichen Grüßen |
Zwangsbehandlung ist
ein Verbrechen !
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden
will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige
Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist
aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen,
geschweige denn anzuregen. Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. 8. 2006 |
Das Urteil des Tribunal ist Teil DER Konferenz des
Jahres 2001:
Das Urteil des Russell Tribunal zur Frage der Menschenrechte in der Psychiatrie
Als Ergebnis der vorgetragenen Beweise, die das Tribunal bei seiner ersten Sitzung am Wochenende des 30.6. und 1.7. gehört hat, ist das Tribunal davon überzeugt, daß im Namen der Psychiatrie schwere Verstösse gegen die Menschenrechte verbreitet sind, die aber im wesentlichen unbekannt bleiben.
In Übereinstimmung mit der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen beklagt die Mehrheit der Mitglieder der Jury zutiefst die Einsperrung von Menschen gegen ihren Willen im Namen der Psychiatrie. Die Fortsetzung dieser Praktiken ist überall eine Bedrohung der individuellen wie der kollektiven Freiheit.
Wir sehen das Konzept "psychischer Krankheit" und das "medizinische Modell" der Psychiatrie, mit dem menschliches Verhalten erklärt wird, als gefährlich und irreführend an, weil es deterministisch ist (insbesondere in der Bio-Psychiatrie) und damit Menschen ihrer Wahlmöglichkeiten und Verantwortung beraubt. Es rechtfertigt sogar solche Konzepte wie das des "Geisteskranken" als rechtliche Kategorie, die eine völlige Verweigerung der Menschen- und Bürgerrechte ermöglicht und in Wirklichkeit dazu verwendet wird, antisoziales und kriminelles Handeln zu entschuldigen.
Wir beklagen das Handeln der Freien Universität, die dem Druck ihrer psychiatrischen Abteilung gewichen ist und ihr Versprechen gebrochen hat, das Tribunal bei sich tagen zu lassen. Nichtsdestotrotz sind wir entschlossen, unsere Anhörungen und Untersuchungen fortzusetzen und alle verfügbaren Medien und Möglichkeiten der Kommunikationstechnik zu nutzen, um Mißhandlungen zu erkunden und die Öffentlichkeit über die Gefahren für die menschliche Freiheit zu alarmieren, die durch die unkritische Akzeptanz der Ansprüche und Praktiken der Psychiatrie entstehen. Wir denken, daß weitere Untersuchungen angestellt werden sollten, um die spezifisch psychiatrischen Mißhandlungen zu untersuchen: Elektroschock, Fixierung und Zwangseinweisung.
Strenge juristische und politische Überwachung psychiatrischer Anstalten und psychiatrischer Praktiken sind eine Voraussetzung für den effektiven Schutz der Menschenrechte. Juristische Vorkehrungen sollten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Zugang zu wichtigen Dokumenten, zivile und strafrechtliche Haftung für Einsperrung und das Verbot der Diskriminierung gegen "psychisch Kranke" einschließen. Weitere politische und öffentliche Schritte sollten unternommen werden, einschließlich kritischer öffentlicher Untersuchung der Rolle der Psychiatrie, ihrer wissenschaftlichen Basis und der Rechtfertigungsmöglichkeit moderner psychiatrischer Praktiken.
Die Psychiatrie weigert sich nicht nur die Gewalt, die sie historisch vom Staat bekommen hat, aufzugeben, sondern sie spielt sogar die Rolle eines hochbezahlten und respektierten Organs sozialer Kontrolle, einer internationalen Verhaltens-Polizei, und des Unterdrückers politischer und sozialer Abweichung.
Wir halten die Psychiatrie einer Kombination von Zwang und Unverantwortlichkeit für schuldig - sie entspricht damit der klassischen Definition von totalitären Systemen. Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der "Psychisch Kranken" Gesetze, so daß die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird. Darauf sollten Wiedergutmachungszahlungen für die Schäden folgen, die sie verursacht hat. Öffentliche Gelder sollten für humane und würdevolle Alternativen zur Zwangspsychiatrie zur Verfügung gestellt werden.
Gezeichnet (die Mitglieder der Jury):
Kate Millett
Ken Fleet
Esther Hertzog
Ron Leifer
Jacob Emanuel Mabe
Wolf-Dieter Narr
Richard E. VatzZwei Jurymitglieder stimmten diesem Urteil nicht zu und gaben folgendes Minderheitenvotum ab:
Minderheitenvotum
Als Ergebnis der vorgetragenen Beweise, die das Tribunal bei seiner ersten Stitzung am Wochenende des 30.6. und 1.7. gehört hat, sind wir, die Minderheit der Jurymitglieder (Paulo Coelho und Alon Harel) davon überzeugt, daß im Namen der Psychiatrie schwere Verstösse gegen die Menschenrechte verübt werden, die im wesentlichen unbekannt bleiben.
Wir, die Minderheit der Jurymitglieder, bedauern zutiefst die ungerechtfertigte Einweisung von Personen gegen ihren Willen im Namen der Psychiatrie als eine massive Menschenrechtsverletzung. Wir sind der Meinung, daß weitere Untersuchungen und Anhörungen stattfinden sollten, um den Mißbrauch zu erforschen und die öffentliche Meinung auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die die unkritische Akzeptanz der Behauptungen der Psychiatrie darstellt.
Strenge juristische und politische Überwachung psychiatrischer Anstalten und psychiatrischer Praktiken sind eine Voraussetzung für den effektiven Schutz der Menschenrechte. Juristische Vorkehrungen sollten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Zugang zu wichtigen Dokumenten, zivile und strafrechtliche Haftung für Einsperrung und das Verbot der Diskriminierung "psychisch Kranker" einschließen.
Weitere politische und öffentliche Schritte sollten unternommen werden, einschließlich der kritischen öffentlichen Untersuchung der Rolle der Psychiatrie, deren wissenschaftlicher Begründung und der Rechtfertigung moderner psychiatrischer Praktiken.
Gezeichnet:
Paulo Coelho
Alon Harel